Samstag, 10. Oktober 2015

Wann man juristische Begriffe "googeln" kann und wann man es besser bleiben lässt

Der Griff zum Smart-Phone ist heutzutage schneller geschehen, als eine Frage zu Ende gedacht worden ist.

Dies passiert sowohl in Fragen, die einen Selbst betreffen als auch in solchen, die Jemanden generell interessieren, also quasi der juristischen Allgemeinbildung dienen.

Früher ging man bei solchen Fragen in die Bibliothek, um (als Laie) Rechts-Ratgeber oder (als Jurist) einschlägige Fachliteratur zur Rate zu ziehen.

Heute geht das ganz anders:

Schnell sind etwa folgende Fragen in das Eingabefeld einer Suchmaschine eingetippt:
"Rückgaberecht wie lange"
"Garantie Elektrogeräte"
"Unterhalt wie hoch"
"Scheidung online"
oder gar:
"Testament Vorlage"

Im Internet sind tatsächlich viele Informationen vorzufinden zu juristischen Themen, unter anderem auf Internetauftritten von Gerichten, Seiten für Jura-Studenten oder etwa -wie hier- Blog-Seiten von Juristen.

Doch es ist hier Vorsicht geboten. Denn die vorgefundenen Informationen können aus folgenden Gründen irreleitend bzw. schlicht falsch sein:

1. Information ist veraltet
Gesetze ändern sich und die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter bzw. sie ändert sich auch mal um 180 Grad.
Wenn Sie auf einer Seite ein Urteil oder einen Artikel über das gesuchte Thema vorfinden, kann es sein, dass sich die Rechtslage bereits geändert hat.
Das kann man so nicht erkennen, denn es ist ja die einzige Information, die man überhaupt vorgefunden hat. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man eine oder mehrere Internetseiten zur Rate zieht. Denn es können Mehrere etwas über die (veraltete) Thematik veröffentlicht haben.
Mit einer Information, die keine Gültigkeit mehr hat, kommen Sie jedoch nicht weit.

2. Information ist irreführend
Häufig bloggen Juristen über bestimmte Themen, die sie auch schwerpunktmäßig berufsmäßig behandeln. Dabei legen sich viele Kanzleien fest auf die Vertretung einer von sich in der Regel gegenüberstehenden Parteien, etwa auf eine Partei von Arbeitnehmer-Arbeitgeber, Verbraucher-Unternehmer etc.
Dies kann aus mehreren Gründen sehr sinnvoll sein.
Doch ist Vorsicht geboten, wenn auf solchen Internetauftritten Rechtsansichten verbreitet oder Urteile veröffentlicht werden.
Denn der Verfasser ist in der Regel geneigt, die für seine Klientel vorteilhafte Rechtsansicht zu vertreten (was zu seinen Berufspflichten gehört) und die seine Meinung untermauernden Urteile zu veröffentlichen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit die herrschende Meinung wiedergegeben worden ist.
Ihnen ist demnach nicht geholfen, wenn Sie etwas über eine Rechtsansicht lesen, die sie zwar in Ihrer Rechtsproblematik unterstützt, jedoch vor keinem Gericht stand halten würde, weil es lediglich eine Mindermeinung darstellt.

3. Information ist fehlerhaft
Es gibt Nichtjuristen und Juristen, die schlicht eine falsche Information verbreiten.
Wer sich etwas näher mit Jura befasst hat, weiss, dass Recht keinen Anspruch hat auf logische Nachvollziehbarkeit, geschweige denn auf gesunden Menschenverstand. Man hat demnach in der Regel keine Handhabe, um falsche Informationen zu erkennen.

Wann ist die Suchmaschine zu empfehlen?

1. Gesetzestext
Es sind mehrere Seiten vorzufinden, die Gesetzestexte wiedergeben. Das Gesetz zu lesen gibt einem oft eine erste Orientierung in einem rechtlichen Thema.
Dabei sollte immer darauf geachtet werden, dass es sich um eine aktuelle Fassung des Gesetzestextes handelt. Dies lässt sich anhand eines Vergleichs mit mehreren Webseiten klären. Insbesondere offizielle Seiten, wie etwa die der Bundesregierung,  pflegen stets aktuelle Gesetzestexte anzubieten.

2. Einführung in ein Rechtsgebiet
An den Grundpfeilern des Rechts ändert sich in der Regel nicht oder nicht viel, das dessen Wesen ausmacht. Eine generelle Einführung in Begriffe wie etwa öffentliches Recht, Zivilrecht, Grundrechte etc. kann bedenkenlos, wenn man zudem mehrere Texte miteinander vergleicht, vorgenommen werden.

Bei allem, was darüber hinausgeht, ist Vorsicht geboten!

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