Montag, 30. Januar 2012

Ehevertrag? Brauchen wir nicht. Oder doch ?!

Ein Ehevertrag wird oft als Tabuthema behandelt. Warum ist das so und warum gibt es immer noch Ehepartner, die einen Ehevertrag schließen?
Die Vorbereitungen für eine Hochzeit sind sehr umfangreich. Man muss viele Entscheidungen treffen, welches Kleid zieht die Braut an, was wird den Gästen an Essen angeboten, in welcher Lokalität wird gefeiert, welche Bräuche sollen Anwendung finden und vieles mehr. Diese Vorbereitungen mögen gewichtig sein, sie reichen jedoch in ihrer Wirksamkeit - von den schönen Erinnerungen abgesehen- nicht weiter als über den Hochzeitstag hinaus.
Dabei wird das Wort Ehevertrag oft noch nicht einmal in den Mund genommen. Ein Ehevertrag gilt als unromantisch, es schafft Misstrauen, so etwas tut man einfach nicht.
Es ist jedoch so, dass -je nach Ausgangssituation- die wichtigste Vorbereitung auf die Ehe - und nicht nur auf eine potentielle Ehescheidung- oft ein Ehevertrag ist.
Denn ein Ehevertrag ist nicht nur dazu da, zu bestimmen, wer was erhält im Falle einer Scheidung. Es werden zudem rechtliche Verhältnisse während der Ehe geregelt, ferner besteht die Möglichkeit, erbrechtliche Regelungen mit zu bestimmen.
Jedoch ist es auch unabhängig von dem Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll, sich mit den rechtlichen Auswirkungen einer Eheschließung rechtzeitig zu befassen. Etwa in Erfahrung zu bringen, ob der eigene Pkw einem weiterhin gehört, ob man für Schulden des Ehepartners mit haftet oder ob etwa ein gemeinsam gekauftes Haus beiden Ehepartner gehört. Ferner ist für viele unklar, welches Recht für die rechtlichen Auswirkungen der Ehe gilt. Oft ergibt sich zuerst ein Problemfall, bevor man sich damit auseinandersetzt. Darf etwa ein Ehepartner allein sein Eigenheim verkaufen oder braucht er die Zustimmung des anderen Ehepartners hierzu?
Sofern man nach einer Beratung beschließt, es bei den gesetzlichen Regelungen zu belassen und keinen Ehevertrag zu schließen, so hat man dennoch eine eigenverantwortliche Entscheidung getroffen.
Einige rechtliche Auswirkungen sollen nicht unerwähnt bleiben:
Wenn deutsches Recht Anwendung findet, so gilt für die Ehepartner der gesetzliche Güterstand, dies ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten werden. Es findet jedoch der so genannte Zugewinnausgleich statt, wenn die Zugewinngemeinschaft - etwa durch Abschluss eines Ehevertrages oder bei langjähriger Trennung- endet. Das bedeutet, dass zunächst berechnet wird, um wie viel sich das Vermögen der Ehepartner jeweils gemehrt hat. Sodann wird die Hälfte des Unterschiedsbetrages demjenigen zugesprochen, der einen geringeren Vermögenszuwachs zu verzeichnen hatte. Diese gesetzliche Regelung ist für viele nicht besonders praktikabel, zumal man oft nicht mehr weiß, welches Vermögen man zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Langwierige Berechnungen und potentielle Streitigkeiten sind die Folge.
Ferner ist eine weitere Folge der Eheschließung, dass man etwa (bei Anwendung deutschen Rechts) eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners eingehen kann.
Auch die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ist ein relevantes Thema. Die Ermittlung des konkret zu leistenden Unterhaltsbetrages im Falle einer Trennung oder Scheidung kann Nerven und vor allem viel Geld kosten. Rechtzeitig sollte man hier entsprechende Richtlinien festhalten, denn erwiesenermaßen lässt sich die Zukunft mit ruhigem Gemüt besser planen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass auch hier -wie in nahezu allen Lebensbereichen-gilt: Vorbeugen ist besser als Heilen..
Diese Informationen dienen der allgemeinen Information ohne Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch eine entsprechende Erklärung der Rechtsanwältin zustande.

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