Leitsatz des Sozialgerichts Berlin (Zitat):
- "Das
Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur
Berufstätigkeit. Eine auf dem Weg von und zur Raucherpause zum
Arbeitsplatz erlittene Verletzung ist deshalb nicht der
unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen."
Quelle: Internetseite des Sozialgerichts Berlin
Entscheidung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen