Mittwoch, 20. Februar 2013

Rauchen auf eigene Gefahr

Leitsatz des Sozialgerichts Berlin (Zitat):


"Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Eine auf dem Weg von und zur Raucherpause zum Arbeitsplatz erlittene Verletzung ist deshalb nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen."



Quelle: Internetseite des Sozialgerichts Berlin
Entscheidung

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