Dienstag, 8. Juli 2014

Am Pool ist es eben nass!

Diese Ansicht hat auch das Amtsgericht München vertreten und wies die Klage eines Urlaubers ab, der wegen eines Sturzes auf nassen Fliesen im Schwimmbecken-Bereich Schadensersatz verlangt hat.

Der aus Bielefeld stammende Kläger hatte eine Pauschalreise vom 17.6.13 bis 1.7.13 in ein Hotel in der Türkei gebucht. Dort ist er am 19.6.13 auf dem Weg zwischen dem Hotelpool und dem Pool-WC ausgerutscht, dabei hat er sich eine blutende Platzwunde am Kopf zugezogen, die im örtlichen Krankenhaus genäht werden musste. Er klagte sodann auf Schmerzensgeld und Erstattung der für die ärztliche Versorgung angefallenen Kosten. Nach seiner Ansicht hat das Hotelpersonal seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt. Die üblicherweise an der Unfallstelle liegende Matte sei nicht vorhanden gewesen. Wegen der erhöhten Rutschgefahr hätten Warnschilder aufgestellt werden müssen. Der beklagte Reiseveranstalter bestreitet eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Das Gericht gab nun dem Reiseveranstalter Recht, die Klage wurde abgewiesen. 
Der Sturz sei dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, für das der Reiseveranstalter nicht hafte. Der Kläger habe erkennen können, dass der Boden gefliest war. Nach allgemeiner Lebenserfahrung sei im unmittelbar angrenzenden Bodenbereich eines Schwimmbeckens mit einem nassen Fußboden zu rechnen, so dass dort bekanntermaßen eine erhöhte Rutschgefahr bestehe. Eine besonders starke Steigung, die zu einer erhöhten Rutschgefahr führen könnte, sei nicht erkennbar. Es sei nicht ersichtlich, weshalb eine Bodenmatte, die im Verhältnis zu gesamten betroffenen Fläche nur einen minimalen Teil des Bodens abgedeckt hätte, das Ausrutschen des Klägers hätte verhindern können.Es sei nicht ersichtlich, dass das Auslegen der Matte zum Schutz der Hotelgäste vor einer unvorhersehbaren Gefahr erforderlich gewesen sei.
Das Fehlen eines Hinweisschildes sei nicht Ursache für den Sturz gewesen, da für jedermann erkennbar war, dass der Boden gefliest ist und aufgrund der im Schwimmbadbereich gewöhnlicher Weise auftretenden Nässe rutschig sein kann.

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