Freitag, 21. November 2014

Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen 
-Teil 2-

In Teil 1 der dreiteiligen Serie Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen wurde das Urteil des BGH vom 13.5.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 vorgestellt.
Den Artikel finden Sie hier

BGH Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014, Aktenzeichen: XI ZR 405/12

Leitsatz:
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung
"Bearbeitungsentgelt einmalig 1%"
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Im Wesentlichen bestätigt der Bundesgerichtshof seine bereits im Urteil vom 13.5.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13, ausgesprochene Ansicht. 
Bearbeitungsentgelte dürfen von Banken den Verbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden.
Wenn Verbraucher sie doch bezahlt haben, dürfen sie sie zurückfordern, weil die Bearbeitungsgebühren "ohne rechtlichen Grund" geleistet worden sind.
Ein rechtlicher Grund hätte der zwischen der Bank und dem Verbraucher abgeschlossene Kreditvertrag sein können. Da dieser jedoch unwirksam ist, ist der Vertrag an dieser Stelle ohne Gültigkeit und kann damit nicht als rechtliche Grundlage für das Behaltendürfen der Bearbeitungsgebühr durch die Bank dienen. Sie ist daher an den Kunden zurück zu zahlen.

(Dass der übrige Vertrag Bestand hat, obwohl diese eine Klausel unwirksam ist, ist übrigens nicht immer so. Darüber wird jedoch in einem gesonderten Beitrag berichtet.)

Im Gesetz steht nämlich nur, dass dem Darlehensnehmer Zinsen in Rechnung gestellt werden dürfen als Gegenleistung für die Überlassung des Darlehens. Von Bearbeitungsgebühren steht da nichts und deshalb muss der Verbraucher sich eine solche Klausel nicht gefallen lassen.

Sofern Sie als Verbraucher auch einen Kredit aufgenommen haben und Ihnen hierfür Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt worden sind, können Sie diese demnach zurück fordern.


Aber Achtung: Wenn es sich um einen älteren Kredit handelt, müssen Sie in diesem Jahr noch etwas tun! Hierzu wird Näheres im dritten Teil der Serie: Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zu lesen sein.


Am Besten tragen Sie sich ein als follower ein, dann verpassen Sie nichts und vor allem nicht den dritten Teil. 



Quelle des Urteils: BGH


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