Dienstag, 18. November 2025

Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: Die kurze Rechtslage

Die zentrale Frage: Ist Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern zum Schutz vor Einbruch und Vandalismus erlaubt?

Die klare Antwort: Nein, nicht gegen den Willen aller Beteiligten.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter, Miteigentümer und Nachbarn hat in Deutschland hohe Priorität und wiegt oft schwerer als das Sicherheitsinteresse Einzelner.

Was ist im Wesentlichen verboten?

  • Überwachung ohne Zustimmung: Kameras in Gemeinschaftsbereichen (Treppenhaus, Hausflur, Eingangsbereich, Tiefgarage) sind nur mit der Zustimmung aller Bewohner zulässig. Schon ein einziger Widerspruch verbietet die Installation.

  • Verdeckte Kameras/Digitale Türspione: Die heimliche Überwachung oder der Einsatz digitaler Türspione, die den Hausflur erfassen, stellen einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar und sind unzulässig, auch wenn keine Speicherung erfolgt.

  • Überwachung von Nachbargrundstücken: Kameras müssen so eingestellt werden, dass sie kein Nachbargrundstück erfassen oder darauf geschwenkt werden können, da dies bereits einen unzulässigen "Überwachungsdruck" erzeugt.

  • Prävention als alleiniger Grund: Das Argument des Präventivschutzes (z. B. gegen Vandalismus) reicht in der Regel nicht aus, um die Persönlichkeitsrechte zu überstimmen. Gerichte fordern meist mildere Mittel (z. B. Hausmeisterkontrollen, Attrappen).

  • Attrappen: Selbst die Installation einer Kamera-Attrappe kann als unzulässige Androhung der Überwachunggewertet werden.

Was ist unter strengen Bedingungen erlaubt?

  • Sehr eingeschränkte Überwachung: Kameras am Hauseingang können zulässig sein, wenn sie nur kurz nach dem Klingeln aktiviert werden und die Bilder nur in die jeweilige Wohnung übertragen werden (keine Speicherung).

  • Eigene Fläche: Die Überwachung der eigenen Gartenfläche ist erlaubt.

Fazit: Der Einsatz von Videoüberwachung in gemeinsam genutzten Bereichen von Mehrfamilienhäusern erfordert höchste rechtliche Vorsicht. Die Gerichte favorisieren in der Regel den Schutz der Privatsphäre.

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