Der gute Rechtsanwalt
Situationen, in welchen man einen Rechtsanwalt benötigt, kommen meist ohne Vorankündigung: Die Stoßstange des Vorausfahrenden ist eingedellt, die Klage des Nachbarn flattert ins Haus oder der Chef setzt einen vor die Tür mit einer Kündigung.
Da ist guter Rat teuer, wo guter Rat einzuholen ist. Man recherchiert im Internet nach einem Rechtsanwalt, fragt Bekannte oder schlägt in den gelben Seiten nach. Dabei wollen alle dasselbe: Einen guten und dennoch bezahlbaren Rechtsanwalt. Doch woran erkennt man einen guten Rechtsanwalt? Nun, das hängt davon ab, was man mit gut meint:
Ist teuer gut?
Die Verkäufer von Luxusartikeln machen es uns vor: Was teuer ist, muss auch gut sein. Ein Rechtsanwalt mit einem hohen Stundenhonorar ist also sein Geld wert. Warum? Wer hat das Stundenhonorar festgelegt? Eine unabhängige Rechtsanwalts-Beurteilungs-Kommission? Nein, der Rechtsanwalt -oder sein Arbeitgeber, in der Regel auch Rechtsanwalt- selbst. In den geeigneten Räumlichkeiten in einem gehobenen Stadtteil mit dem Luxuswagen vor der Tür mag eine Rechtfertigung für eine teure Kostennote zu sehen sein - doch sagt die teure Rechnung allein nichts über die Qualität des Rechtsanwalts aus.
Ist finanziell erfolgreich gut?
Die Antwort vorab: Nein. Es sei denn, man mein gut für den Rechtsanwalt selbst. Denn er hat es verstanden, betriebswirtschaftlich intelligent vorzugehen und etwa viele Rechtsanwälte eingestellt, gute Werbung gemacht oder sich mit zählkräftiger Klientel bekannt gemacht. Das bedeutet jedoch nicht auch automatisch, dass er sich die Zeit nimmt, Ihrem Fall die hierfür angemessene Zeit zu widmen. Es könnte sogar eher das Gegenteil bedeuten. Denn Zeit ist Geld und viele Fälle in kurzer Zeit zu bearbeiten ist viel Geld.
Ist namhaft gut?
Hierzu wird in der gebotenen Kürze festgehalten, dass prominent -in keiner Branche- automatisch gleichbedeutend mit gut ist.
Ist wortreich gut?
Jeder kennt sie - die Rechtsanwälte, die viel, laut und fast schon theatralisch die Verhandlung markieren. Der Mandant sitzt stolz daneben, nickt zustimmend und lacht mit, wenn der Anwalt ironisch wird oder gar beleidigend. Doch davon lässt sich allein der Laie und keinesfalls der Richter beeindrucken. Der Richter hat selbst Jura studiert und bildet sich seine eigene Meinung. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Ist sympathisch gut?
Jein. Allein ein gutes Benehmen und eine nette Art macht in keinem Gebiet eine befähigte Person aus. Aber in der Regel sind uns diejenigen Personen sympathisch, die sich Zeit für uns nehmen, uns zuhören und bei welchen wir das Gefühl haben, ernst genommen zu werden. Und das ist der Schlüsselpunkt. Es hilft dem Mandanten nicht, einen Fachanwalt oder einen Anwalt mit einem Doktortitel aufzusuchen - wenn dieser sich nicht des Falles mit dem nötigen Engagement annimmt.
Woran man einen guten Rechtsanwalt erkennt
Der Mandant kann demnach ganz allein entscheiden, welchen Rechtsanwalt er für gut hält, auch ohne Jura zu studieren. Es hilft einem nicht, beim teuersten, bekanntesten oder lautesten Rechtsanwalt zu sein, wenn er nicht den Fall ernst nimmt, den Mandanten ausreden lässt, Informationen selbständig erfragt und sich für den Fall engagiert, als wäre es sein einziges Mandat. Und solche Rechtsanwälte sind rar gesät.
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Freitag, 18. Dezember 2015
Montag, 4. Juli 2011
3, 2,1, meins?
Der Bundesgerichtshof hatte über die Haftung einer eBay- Kontoinhaberin für die unbefugte Nutzung durch ihren Verlobten zu entscheiden.
Die Beklagte unterhielt bei eBay ein Mitgliedskonto. Unter Nutzung dieses Kontos wurde eine komplette „VIP-Lounge/Bar/Bistro/Gastronomieeinrichtung“, die aus zahlreichen gebrauchten Gegenständen bestand, mit einem Eingangsgebot von 1,00 EUR zum Verkauf gestellt. Das Angebot wurde 8 Tage vor Ablauf der Aktion durch Rücknahme des Angebots beendet, wobei der Kläger zu diesem Zeitpunkt mit einem Maximalgebot von 1.000,00 EUR Höchstbietender war. Er forderte die Beklagte zunächst zur Lieferung und dann zur Zahlung eines Schadensersatzanspruchs auf, den Schadensersatzanspruch klagte er ein.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass kein wirksamer Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung zu Stande gekommen ist.
Denn die Beklagte hat das Angebot nicht selbst auf eBay eingestellt. Auch hat sie ihren Verlobten (jetzigen Ehemann) nicht im Vorhinein zu einer Einstellung auf eBay bevollmächtigt, eine nachträgliche Genehmigung ist gleichsam nicht erfolgt. Die Einstellung der Einrichtung auf eBay erfolgte ohne ihren Willen und während ihrer Abwesenheit. Unter diesen Umständen können ihr die von ihrem Ehemann abgegebenen Erklärungen nicht zugerechnet werden.
Der Bundesgerichtshof hat hierbei vor allem geprüft, ob mangels ausdrücklicher Bevollmächtigung ausnahmsweise die Voraussetzungen der so genannten Duldungsvollmacht oder der so genannten Anscheinsvollmacht gegeben sind.
Von eine Duldungsvollmacht hätte man etwa dann ausgehen können, wenn die Beklagte von dem Angebot gewusst und es hätte geschehen lassen, dass der Kläger davon ausgeht, ihr Ehemann sei von ihr mit der Einstellung auf eBay beauftragt worden. Die Beklagte hatte jedoch tatsächlich keine Kenntnis, auch hatte sie nicht ihre Zugangsdaten ihrem Ehemann offen gelegt.
Eine Anscheinsvollmacht lag deshalb nicht vor, da es sich hierbei um das erste Mal gehandelt hat, dass der Ehemann der Beklagten etwas ohne ihr Wissen über ihr eBay-Konto auf eBay einstellte.
Auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ergab sich kein anderes Ergebnis, da diese keine unmittelbare Geltung zwischen Anbieter und Bieter entfalten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Mai 2011, Aktenzeichen: VIII ZR 289/09
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