Dienstag, 7. Oktober 2025

Berliner Testament - was ist das eigentlich?

Das Berliner Testament: Vermögen in der Hand der Hinterbliebenen

In diesem kurzen Beitrag wird eine der häufigsten und zugleich wirkungsvollsten Formen der letztwilligen Verfügung beleuchtet: das Berliner Testament.

Die Essenz der gegenseitigen Absicherung

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das seinen rechtlichen Rahmen im 2269 BGB findet. Es kann von Ehegatten oder, gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), von eingetragenen Lebenspartnernerrichtet werden. Für unverheiratete Lebensgemeinschaften steht diese spezifische Form der Testierung hingegen nicht zur Verfügung.

Im Kern des Berliner Testaments steht die sogenannte Einheitslösung oder Trennungslösung, wobei die Einheitslösung die gebräuchlichere ist: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden werden Dritte – meist die gemeinsamen Kinder – als Schlusserben eingesetzt.

Der Intelligente Schutz des Familienvermögens

Der tiefere Sinn dieser testamentarischen Anordnung liegt in der Absicherung des überlebenden Partners und dem Erhalt des mühsam erwirtschafteten Vermögens.

Ohne eine solche Regelung entsteht im Erbfall eine Erbengemeinschaft (meist bestehend aus dem überlebenden Partner und den Kindern). Diese Gemeinschaft muss zwingend aufgelöst werden, was oft zur Zerschlagung des Nachlassesführt.

Ein anschauliches Beispiel: Die Gefahr der Zwangslösung

Stellen Sie sich das Ehepaar A und B vor, das gemeinsam ein Haus bewohnt, welches den Großteil ihres Vermögens darstellt. Ihre Kinder C und D sind längst aus dem Haus. Ohne Testament würde beim Tod von A der Ehegatte B lediglich Miterbe neben C und D.

Um die Kinder auszuzahlen und das Haus zu halten, müsste B erhebliche finanzielle Mittel aufbringen. Sind diese nicht vorhanden, droht die Veräußerung der Immobilie oder, im schlimmsten Fall, die Zwangsversteigerung durch die Kinder zur Aufteilung des Nachlasses.

Genau dies verhindert das Berliner Testament: Es entmachtet die Kinder im ersten Erbfall zugunsten des überlebenden Elternteils und stellt sicher, dass das Familienheim unangetastet bleibt. Das Vermögen ist somit optimal vor einer ungewollten Zersplitterung geschützt.

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